Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungs-leistungen
Für Pflegebedürftige, die die Voraussetzungen nach § 45b SGB XI erfüllen, zum Beispiel:
- Gemeinsames spazieren gehen
- Weitere hauswirtschaftliche Entlastungen
- Gemeinsames Kaffee trinken
- Gedächtnistraining
- Gemeinsames Kochen oder Backen