Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungs-leistungen

 

Für Pflegebedürftige, die die Voraussetzungen nach § 45b SGB XI erfüllen, zum Beispiel:

  • Gemeinsames spazieren gehen
  • Weitere hauswirtschaftliche Entlastungen
  • Gemeinsames Kaffee trinken
  • Gedächtnistraining
  • Gemeinsames Kochen oder Backen